Das Plenum des Nationalen Justizrates (CNJ) hat einstimmig den Haushaltsentwurf der Behörde für 2027 genehmigt, einschließlich der Gewährung der Gehaltserhöhung von 8 % für die Bediensteten der Justiz. Die Analyse des Entwurfs des Jahreshaushaltsgesetzes (PLOA) für 2027 fand während der 11. ordentlichen Sitzung 2026 Anfang August statt. Die Information wurde von der Nationalen Föderation der Arbeiter der Bundesjustiz und der Staatsanwaltschaft der Union (Fenajufe) veröffentlicht.
Die Gehaltserhöhung von 8 % gilt für Planstellen und kommissarisch besetzte Stellen sowie für kommissarische Funktionen. Zu den begünstigten Planstellen gehören Justizhilfskräfte, Justiztechniker und Justizanalytiker. Bei den kommissarisch besetzten Stellen umfasst die Erhöhung die Positionen CJ-1, 2, 3 und 4.
Die Beibehaltung dieser Budgetvorlage ist bemerkenswert, weil Präsident Luiz Inácio Lula da Silva die Erhöhung für die Jahre 2027 und 2028 vetiert hatte. Nach Angaben der Bundesregierung sollte die Maßnahme „in Zeiträumen nach dem Ende der Amtszeit des Präsidenten der Republik" umgesetzt werden, was gesetzlich verboten ist. Die Erhöhung ist im Gesetz 15.293/2025 vorgesehen.




