Die Staatsanwaltschaft hat einen jungen Mann wegen 76 Straftaten angeklagt, darunter Kinderpornografie und Hassrede. Der Angeklagte war zum Zeitpunkt der Taten minderjährig und war damals zwischen 16 und 17 Jahren alt.
Der junge Mann nutzte verschiedene digitale Plattformen, um die Straftaten zu begehen, derer er beschuldigt wird. Seine Handlungen umfassten die Anstiftung zur Selbstverletzung bei jungen Mädchen über diese Online-Plattformen.
Neben der Aufforderung zur Gewalt und Selbstverletzung wird dem Angeklagten auch der Besitz von kinderpornografischem Material zur Last gelegt. Die Staatsanwaltschaft erhob die förmliche Anklage gegen den jungen Mann.
Der Fall geht nun nach der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft gegen den jungen Angeklagten in das Hauptverfahren über.




