Im November 2022 erließ die Bundesregierung das Dekret Nr. 11.249, um einen Mechanismus zu regeln, den die Verfassung im Vorjahr durch die Verfassungsänderung Nr. 113 geschaffen hatte. Das Dekret regelte das Angebotverfahren für eindeutige und feststehende Guthaben aus rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen, wie in § 11 des Art. 100 der Verfassung vorgesehen.
Die Bundesregierung hätte diesen Vorgang so bezeichnen können, wie jeder Steuerzahler es tun würde: Kompensation. Stattdessen bevorzugte sie den Begriff "encontro de contas", eine scheinbar kosmetische Entscheidung, die das gesamte danach folgende Verfahren organisierte.
Das Dekret sah in seinem Art. 1 sowohl die eigenen Guthaben des Betroffenen als auch die von Dritten erworbenen Guthaben vor. Art. 3 bestimmte bereits, dass die Nutzung dieser Guthaben durch encontro de cuentas erfolgt.
Was das Dekret nicht tat, ist ebenfalls aufschlussreich. Es nahm keinen Bezug auf die Kompensationserklärung und verwies nicht auf Art. 74 des Gesetzes Nr. 9.430/1996, der die traditionelle Kompensation regelt.




