Die Strafvollzugsbehörden haben die Einfuhr von Muskelaufbaupräparaten wie Kreatin in Gefängnisse untersagt. Die Maßnahme wurde mit der Schwierigkeit begründet, diese Produkte von anderen Substanzen zu unterscheiden.
Das Verbot erfolgt vor dem Hintergrund wachsender Besorgnis über die Kontrolle von Substanzen in den Justizvollzugsanstalten. Die Behörden sind der Ansicht, dass Nahrungsergänzungsmittel ein Sicherheitsrisiko für die Einrichtungen darstellen können.
Die Entscheidung betrifft direkt die Gefangenen, die diese Produkte vor ihrer Inhaftierung konsumierten oder die sie über Familienbesuche erhielten. Die Strafvollzugsbehörden rechtfertigen die Maßnahme als notwendig, um die Ordnung aufrechtzuerhalten und den Schmuggel illegaler Substanzen zu verhindern, die sich als Nahrungsergänzungsmittel ausgeben.




