Die Anacom – Nationale Behörde für Kommunikation – hat ein Bußgeld von 350.000 Euro gegen NOS wegen der einseitigen Änderung der Vertragsbedingungen von rund 821.641 Abonnenten verhängt. Die betreffende Änderung war die Einführung der obligatorischen Werbeansicht in der Funktion für erweiterte und automatische Aufnahmen des TV-Dienstes.
Laut der Regulierungsbehörde teilte das Unternehmen den Abonnenten nicht schriftlich und in angemessener Form und mit einer Frist von mindestens 30 Tagen die Änderungsmitteilung noch ihr Recht mit, den Vertrag ohne jegliche Kosten zu kündigen, falls sie mit der Änderung nicht einverstanden waren. Dieses Recht war in Nummer 16 des Artikels 48 des Gesetzes über elektronische Kommunikation vorgesehen.
Die Entscheidung wurde am 7. Juli erlassen und am Montag, den 31. August, mitgeteilt. Die Anacom betonte, dass die Annahme habitualisierter oder standardisierter Verhaltensweisen durch elektronische Kommunikationsunternehmen, die geeignet sind, gegen gesetzliche Regeln oder Anordnungen der Regulierungsbehörde zu verstoßen, eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
NOS hat bereits Klage gegen die Entscheidung beim Gericht für Wettbewerb, Regulierung und Aufsicht eingereicht. Im Juni hatte der Betreiber ebenfalls angekündigt, gegen ein weiteres von der Wettbewerbsbehörde zusammen mit MEO, Vodafone und Accenture verhängtes Bußgeld gerichtlich vorzugehen.




