Die Steuer- und Zollbehörde hat die portugiesischen Grundstückseigentümer darauf hingewiesen, dass die Frist für die Zahlung der zweiten Rate der Grundsteuer (Imposto Municipal sobre Imóveis) am 31. August endet. Diese Verpflichtung gilt nur für Steuerzahler, deren jährlicher IMI 500 Euro übersteigt, wobei die Steuer in drei Raten aufgeteilt wird: die erste war im Mai fällig, die zweite muss bis Ende August beglichen werden und die dritte wird im November fällig. Die Nichtbeachtung der Frist kann zur Erhebung von Zinsen und anderen gesetzlich vorgesehenen Kosten führen.
Die Zahlungsfristen für den IMI variieren je nach jährlichem Steuerbetrag. Liegt der Betrag bei 100 Euro oder weniger, erfolgt die Zahlung in einer einzigen Rate im Mai. Liegt der Betrag über 100 Euro und bei 500 Euro oder weniger, wird die Steuer in zwei Raten aufgeteilt, mit Fristen im Mai und November. Nur Eigentümer mit einem IMI über 500 Euro haben drei jährliche Raten.
Die AT räumte das Vorhandensein einiger Anomalien bei der Erhebung des IMI für 2025 ein, insbesondere für Vermieter mit Wohnraummietverträgen vor 1990. Diese Eigentümer, die von einer Befreiung gemäß Artikel 46.º-A des Status der steuerlichen Vergünstigungen profitierten, erhielten Zahlungsaufforderungen, obwohl die Verträge weiterhin in Kraft waren. Gemäß dem seit Januar 2024 geltenden Gesetz sind diese Verträge während der gesamten Laufzeit von Einkommensteuer und Grundsteuer befreit.
Steuerzahler, die die zu Unrecht gezahlte Steuer bereits beglichen haben, erhalten eine entsprechende Erstattung, oder der Unterschiedsbetrag wird bei den folgenden Raten für diejenigen angerechnet, deren IMI in Raten aufgeteilt ist. Die AT stellte ferner klar, dass Vermieter, die den Befreiungsantrag 2024 gestellt haben, den Vorgang in den folgenden Jahren nicht wiederholen müssen, da der Anspruch gültig bleibt, solange die Vertragsbedingungen weiterhin erfüllt sind.




