Die Produktion von Weinen mit Herkunftsbezeichnung (HD) Alentejo und geografischer Angabe (GA) Alentejo unterliegt neuen Spezifikationen, die vom Weinbauinstitut durch einen im Diário da República veröffentlichten Hinweis angekündigt wurden. Zu den wichtigsten Änderungen gehört die Streichung des Verweises auf die maximale Höhenlage von 700 Metern, die für das Teilgebiet Portalegre galt.
In Bezug auf die Kennzeichnung wird die Bezeichnung „vinhas velhas" für Weine zugelassen, die aus Parzellen gewonnen wurden, in denen mindestens 75 % der Rebstöcke ein Alter von 35 Jahren oder mehr aufweisen. Die Bezeichnung „vinhas velhas centenárias" ist zulässig, wenn die Reben vor 1931 gepflanzt wurden. Für beide Bezeichnungen beträgt der maximale Hektarertrag 5.000 Kilogramm für die HD Alentejo und 7.500 für die GA Alentejo.
Die Bezeichnung „Vinho de Talha" wird ebenfalls zugelassen, sofern die Weine nach dem traditionellen Weinbereitungsverfahren in traditionellen Tontöpfen des Alentejo hergestellt werden, mit Gärung der Maische im Inneren des Tontopfes vom Gärungsbeginn bis mindestens zum 11. November des Erntejahres. Vinho de Talha darf ausschließlich aus einem bestimmten Sortenspektrum hergestellt werden, das Sorten wie Alicante-Branco, Antão-Vaz, Aragonez und Castelão sowie andere umfasst.
Die Weine, die unter diese neuen Regeln fallen, dürfen weder gesüßt noch mit Verfahren behandelt werden, die den Zuckergehalt oder den Alkoholgehalt erhöhen. Sie müssen außerdem in die Typologien Weißwein, Rotwein oder Rosé fallen und ausschließlich in Glasflaschen vermarktet werden.




