Anacom verhängte eine Geldstrafe von 350.000 Euro gegen NOS, weil das Unternehmen einseitig die Vertragsbedingungen von 821.641 Abonnenten änderte. Die Änderung bestand darin, Pflichtwerbung in die automatischen Aufnahmen des Fernsehdienstes von NOS einzuführen.
Die Entscheidung wurde heute von der nationalen Regulierungsbehörde für Kommunikation bekannt gegeben, die einen Verstoß gegen die vertraglichen Verpflichtungen des Telekommunikationsunternehmens feststellte. Die einseitige Änderung der Verträge betraf mehr als 820.000 Kunden, die sahen, wie die Bedingungen des TV-Dienstes ohne ihre ausdrückliche Zustimmung geändert wurden.
Die Geldstrafe von 350.000 Euro spiegelt die Schwere des Verstoßes wider, der von NOS begangen wurde, da das Unternehmen diese Änderungen vornahm, ohne die in der geltenden Gesetzgebung festgelegten Verbraucherrechte zu respektieren. Die Regulierungsbehörde ist der Ansicht, dass die Einführung von Pflichtwerbung in den automatischen Aufnahmen eine wesentliche Änderung der ursprünglich mit den Kunden vereinbarten Bedingungen darstellt.



