Die Regeln für die Produktion und Vermarktung von Weinen mit der Ursprungsbezeichnung (DO) „Alentejo" und der geografischen Angabe (IG) „Alentejano" wurden geändert. Die neuen Spezifikationen sind in einer Bekanntmachung enthalten, die am Montag, den 31. März, veröffentlicht wurde.
Die Änderungen umfassen drei Hauptbereiche. Der erste betrifft das Alter der Rebstöcke und legt neue Anforderungen für die Produktion fest. Der zweite bezieht sich auf den vinho de talha, einen traditionellen Wein der Region, für den nun spezifische neue Regeln gelten. Die dritte Änderung betrifft die Höhenlage der Anbaugebiete in der Subregion Portalegre.
Diese Änderungen betreffen direkt die Weinproduzenten der Region Alentejo, die die neuen Spezifikationen einhalten müssen, um ihre Produkte unter den Bezeichnungen DO „Alentejo" oder IG „Alentejano" vermarkten zu können.



