Die Imker mit registrierter Tätigkeit in der Autonomen Region Madeira müssen ihre jährliche Bestandsmeldung zwischen dem 1. und 30. September 2026 vornehmen. Dies ist ein Pflichtverfahren für alle Fachleute der Imkereiwirtschaft, die in der Region tätig sind.
Die Information wurde vom Regionalsekretariat für Landwirtschaft und Fischerei über die Regionaldirektion für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung bekannt gegeben. Die Verwaltung und Überwachung dieses Meldeverfahrens obliegt diesen Stellen.
Die Frist für die Abgabe der Erklärung ist auf einen Monat festgelegt und läuft ausschließlich während des Monats September. Die Imker müssen sicherstellen, dass sie diese Verpflichtung innerhalb des festgelegten Zeitraums erfüllen, um mögliche Strafen zu vermeiden.



