Die Imker mit registrierter Tätigkeit in der Autonomen Region Madeira müssen die jährliche Bestandserklärung zwischen dem 1. und 30. September 2026 abgeben. Diese Erklärung ist obligatorisch und muss innerhalb dieses Zeitraums erfolgen.
Die Information wurde vom Regionalsekretariat für Landwirtschaft und Fischerei über die Regionaldirektion für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung mitgeteilt, die für die Regulierung der Imkertätigkeit in der Region zuständig ist.
Die Imker können die Erklärung durch persönlichen Service bei der Abteilung für Versuchswesen und agronomische Verbesserung in São Martinho, Quebradas de Baixo, Nummer 63, abgeben. Alternativ ist dies telefonisch unter der Nummer 291 145 458 möglich.



