Ein Ausschuss der Vereinten Nationen erklärte, dass die Staaten rechtlich verpflichtet sein sollten, Reparationen für die Schäden zu leisten, die durch ihre Beteiligung, direkt oder indirekt, am Handel mit versklavten Afrikanern verursacht wurden. Die Schlussfolgerung wurde als eine neue Auslegung eines wichtigen internationalen Menschenrechtsvertrags vorgelegt.
Der Ausschuss für die Beseitigung der rassischen Diskriminierung (Cerd) legte fest, dass die Länder daran arbeiten müssen, die Auswirkungen der Sklaverei und ihrer Folgen wiedergutzumachen. Der Ausschuss erklärte, dass die Staaten umfassende Reparationsmaßnahmen für afrodescendente Personen ergreifen müssen.
Die Reparationsmaßnahmen müssen Maßnahmen monetärer, nicht-monetärer und struktureller Art kombinieren. Die Vertragsstaaten müssen diese umfassenden Maßnahmen für die afrodescendenten Personen umsetzen, die vom transatlantischen Sklavenhandel betroffen sind.




