Ab dem 1. September erhalten Arbeitnehmer mit Krankmeldung keine Briefe mehr von der Sozialversicherung per Post. Alle Benachrichtigungen und Mitteilungen werden per E-Mail versandt.
Wenn Arbeitnehmer auf ein Verwaltungsverfahren reagieren oder dieses anfechten möchten, müssen sie dies auf elektronischem Wege tun oder einen vorherigen Termin vereinbaren.
Diese Reform wurde vom Staat eingeleitet, um die Kommunikationskanäle zwischen der Generalverwaltung der Sozialversicherung und den Bürgern zu verändern und elektronische Benachrichtigungen ab sofort zu bevorzugen.




