Ein Immobilieneigentümer wurde identifiziert, weil er 31 ausländische Arbeiter in einem landwirtschaftlichen Pavillon ohne menschenwürdige Wohnbedingungen unterhielt. Die zuständigen Behörden überprüften die Situation und stellten fest, dass die Arbeiter unter unzureichenden Bedingungen lebten.
Die betroffenen Arbeiter sind ausländischer Nationalität und waren in einem Raum untergebracht, der für landwirtschaftliche Tätigkeiten vorgesehen war, was nicht die erforderlichen Voraussetzungen für eine menschliche Unterbringung erfüllte.
Die Behörden haben den Eigentümer der Immobilie benachrichtigt, damit dieser einen geeigneten Ort findet, um die Arbeiter unterzubringen. Die Situation wurde im Rahmen von Kontrollen im Zusammenhang mit den Arbeits- und Unterkunftsbedingungen von Wanderarbeitnehmern im Agrarsektor aufgedeckt.



