Die Staatsanwaltschaft der Provinz Castellón fordert insgesamt neun Jahre Haft für zwei Personen, die beschuldigt werden, an einer angeblichen Betrugshandlung durch den betrügerischen Einsatz von Schecks und Wechseln beteiligt gewesen zu sein. Neben der Haftstrafe müssen die beiden Angeklagten auch eine Entschädigung von 103.298,62 Euro an das geschädigte Unternehmen zahlen.
Die Anklageschrift wurde beim Amtsgericht für Zivil- und Strafsachen Nr. 4 von Nules vorgelegt, das die Eröffnung der mündlichen Verhandlung anordnete. Der Prozess wird vor dem Oberlandesgericht von Castellón fortgeführt, wo die Verhandlungsphase stattfinden wird.




