Das Juzgado de lo Social Nummer sieben in Bilbao verurteilte das Unternehmen GHI Hornos Industriais, weil es die Kündigung eines Ingenieurs für unrechtmäßig hielt. Der Richter war der Ansicht, dass das Unternehmen die künstliche Intelligenz als Vorwand nutzte, um die Streichung der Arbeitsstelle zu rechtfertigen, ohne die tatsächlichen Auswirkungen der neuen Technologien auf die vom Arbeitnehmer ausgeübte Funktion ordnungsgemäß bewertet zu haben.
Das Urteil stellt fest, dass es dem Unternehmen nicht gelang nachzuweisen, dass die Automatisierung von Prozessen die Stelle des Ingenieurs überflüssig gemacht hatte. Es beschränkte sich darauf, allgemein auf technologische Disruption zu verweisen, ohne konkrete Beweise für die tatsächliche Notwendigkeit der Streichung der Position vorzulegen.
Die Kündigung wurde vom Gericht in Bilbao für unrechtmäßig erklärt, das zugunsten des betroffenen Arbeitnehmers entschied. Infolgedessen muss GHI Hornos Industriais eine Entschädigung von 12.330,56 Euro an den Ingenieur zahlen, der von dieser Maßnahme betroffen war.




