Die Generalinspektion für Bildung und Wissenschaft (IGEC) führte eine Audit der Verfahren im Zusammenhang mit den nationalen Prüfungen durch. Die Audit untersuchte Fragen im Zusammenhang mit der Organisation, Durchführung und Bewertung der Prüfungen.
Es wurde festgestellt, dass neunundsechzig Schulen Nachprüfungsanträge außerhalb der festgelegten Frist eingereicht haben. Diese Schulen haben die gesetzlichen Fristen für die Einreichung von Nachprüfungsanträgen nicht eingehalten.
Zusätzlich haben neunundzwanzig Schulen die Abgabe der Prüfungen der ersten Phase verzögert. Diese Verzögerung bedeutet, dass sie die festgelegten Fristen für die Einreichung der Prüfungsmaterialien nicht eingehalten haben.
Die Audit der IGEC hat somit Mängel bei der Einhaltung der regulierenden Verfahren durch eine erhebliche Anzahl von Bildungseinrichtungen festgestellt, sowohl bei der Abgabe der Prüfungen als auch bei der Verwaltung der Nachprüfungsanträge.




