Richter Juan Carlos Peinado, Ermittler im Fall Begoña Gómez, könnte disziplinarische Sanktionen erhalten, nachdem der Generalrat der Justiz, der stark gespalten ist, am 28. Juli beschlossen hat, zwei der gegen ihn eingereichten Beschwerden an das Oberste Gericht von Madrid weiterzuleiten.
Das spanische Gesetz, das die Tätigkeit von Richtern und Staatsanwälten regelt, enthält mehrere Artikel über disziplinarische Verantwortlichkeit, wobei Verstöße, die als leicht eingestuft werden, mit einer einfachen Verwarnung oder einer Geldstrafe von bis zu 500 Euro geahndet werden können.
Der Fall von Peinado ist besonders relevant, da der Richter im September kurz vor dem Ruhestand steht, was die Anwendung jeglicher disziplinarischer Maßnahmen in Frage stellt.
Das Oberste Gericht von Madrid ist nun dafür zuständig zu entscheiden, welche Art von Sanktion, wenn überhaupt, gegen den ermittelnden Richter in dem Fall verhängt wird, der die Ehefrau des spanischen Ministerpräsidenten betrifft.




