In Portugal gibt es kein nationales Gesetz, das das vorübergehende Abstellen von Müllsäcken auf dem Treppenabsatz ausdrücklich erlaubt. Flure und Treppenabsätze sind Gemeinschaftsbereiche des Gebäudes, die der Durchfahrt und dem Zugang zu den Wohnungen dienen, nicht der Abfalllagerung. Die Praxis ist nur erlaubt, wenn die Hausordnung dies ausdrücklich gestattet, keine Gerüche, Hindernisse oder Belästigungen für die Nachbarn verursacht und die kommunalen Abfallentsorgungsregeln eingehalten werden. Das längere Liegenlassen von Abfall mit Geruchsentwicklung oder Auslaufen kann eine unzulässige Nutzung des Gemeinschaftsbereichs darstellen, und der Verwalter kann die Entfernung und Reinigung verlangen. Auch Brandschutzanforderungen gelten, da Flure und Treppen für Evakuierungen frei bleiben müssen. Am sichersten ist es, die Hausordnung und die kommunalen Regeln zu prüfen, bevor man davon ausgeht, dass die Praxis erlaubt ist.
Postal do Algarve29.08.26, 09:30