Das Verfassungsgericht entschied, dass das Rückkehrgesetz, das Regeln für die Rückkehr von unrechtmäßig im Ausland festgehaltenen Kindern festlegt, relevante Garantien enthält, die das Kindeswohl schützen.
Die Entscheidung wurde einstimmig von sieben Richtern getroffen, von insgesamt 13 Richtern des Gerichts.
Die Richter, die das Urteil billigten, waren der Ansicht, dass das betreffende Gesetz verschiedene Garantien vorsieht, die den Schutz der betroffenen Minderjährigen in diesen Verfahren gewährleisten.




