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Die Anerkennung eines ausländischen Urteils erfordert Strategie
oglobo26. August 2026 um 18:27
Der Artikel befasst sich mit dem Prozess der Homologation ausländischer Urteile in Brasilien und hebt hervor, dass Entscheidungen, die in anderen Ländern in Bezug auf Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt, Adoption, Abstammung, Entschädigungen, Forderungen, Verträge, unternehmerische Verpflichtungen und Vermögen ergangen sind, möglicherweise Wirkung im Land entfalten müssen. Die Zivilprozessordnung legt fest, dass ein ausländisches Urteil als Regel grundsätzlich erst nach der Homologation durch das Oberste Gericht Brasiliens in Brasilien wirksam wird, das den Streitgegenstand nicht erneut prüft, sondern lediglich die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung überprüft.
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